Die Verfassung

| | Veröffentlichungszeit:2012年08月23日

  Die Verfassung ist das Grundgesetz des Staates.

  Die heute gültige Verfassung wurde am 4. Dezember 1982 von der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses angenommen und in Kraft gesetzt.

  1. Die wichtigsten Verfassungsbestimmungen für Chinas politisches System

  A. Die Hauptprinzipien der chinesischen Politik

  (1) Die Kommunistische Partei Chinas ist die einzige Regierungspartei Chinas

  Die Volksrepublik China wurde von der KP Chinas gegründet.

  Die KP Chinas war, ist und wird die Führerin des chinesischen Volkes sein.

  (2) Die demokratische Diktatur des Volkes

  Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht.

  Die demokratische Diktatur des Volkes bedeutet ihrem Wesen nach die Diktatur des Proletariats.

  Die Arbeiterklasse ist die führende Klasse des Staates, die Bauernschaft ist ihre Verbündete.

  (3) Das sozialistische System

  Das von der Arbeiterklasse geführte und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruhende sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China. Jede Organisation und jede Einzelperson, die das sozialistische System sabotiert, ist ein Feind des Staates und Volkes.

  (4) Alle Macht gehört dem Volk

  Alle Macht des Staates gehört dem Volk.

  Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht ausübt, sind der nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen.

  Das Volk verwaltet die Staatsangelegenheiten, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Angelegenheiten durch verschiedene Kanäle und in verschiedenen Formen.

  Die Einheitsfront steht unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas. An ihr haben die verschiedenen demokratischen Parteien und Massenorganisationen, alle sozialistischen Werktätigen sowie alle Patrioten, die den Sozialismus unterstützen, und alle Patrioten, die für die Wiedervereinigung des Vaterlandes eintreten, teil.

  Im poilitischen und gesellschaftlichen Leben des Landes, bei der Förderung der Freundschaft mit den Völkern anderer Länder, beim Aufbau der Modernisierungen und im Kampf für die Wiedervereinigung und Einheit des Landes wird die Einheitsfront ihre wichtige Rolle spielen und sich konsolidieren und entwickeln.
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes ist eine Organisation der Einheitsfront mit umfassendem repräsentativem Charakter.

  (5) Die grundlegende Aufgabe und das Ziel des Staates

  Auf dem Weg des Aufbaus des Sozialismus chinesischer Prägung werden alle Kräfte auf die sozialistische Modernisierung konzentriert. Unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas und angeleitet durch den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen und die Deng-Xiaoping-Theorie werden die Volksmassen aller Nationalitäten an der demokratischen Diktatur des Volkes, dem sozialistischen Weg und der Reform und Öffnung festhalten, ununterbrochen die sozialistischen Institutionen vervollkommnen, die sozialistische Marktwirtschaft entwickeln, die sozialistische Demokratie ausbauen, die sozialistische Rechtsordnung perfektionieren und im Vertrauen auf die eigene Kraft hart arbeiten, um die Industrie, Landwirtschaft, Landesverteidigung und Wissenschaft und Technik Schritt für Schritt zu modernisieren und China zu einem starken sozialistischen Staat mit hochentwickelter Demokratie und Zivilisation aufzubauen.

  (6) Der demokratische Zentralismus

  Das organisatorische Prinzip der Staatsorgane ist der demokratrische Zentralismus.

  Die Volkskongresse aller Ebenen werden durch Wahlen gebildet.
Die Volkskongresse aller Ebenen entscheiden über die wichtigsten Angelegenheiten im politischen Leben des Staates, rufen alle Organe der Staatsverwaltung, alle Staatsorgane der Rechtsprechung und alle Organe der Staatsanwaltschaft ins Leben.

  (7) Die Waffengewalt gehört dem Volk

  Die Waffengewalt der Volksrepublik China gehört dem Volk.
Die Aufgabe der Streitkräfte besteht darin, Aggressionen abzuwehren, das Vaterland zu verteidigen, die friedliche Arbeit des Volkes zu schützen, am Aufbau des Landes teilzunehmen und dem Volk zu dienen.

  (8) Das Land nach den Gesetzen regieren

  Jedes Individuum, jede politische Partei und jede gesellschaftliche Organisation müssen die Verfassung zur Richtschnur ihres Handelns erheben und dürfen kein Privileg genießen, die die Verfassung und die Gesetze zu überschreiten. Jede Handlung, die der Verfassung und den Gesetzen zuwiderläuft, muß untersucht werden.

  Man muß das Land nach den Gesetzen regieren und einen sozialistischen Rechtsstaat aufbauen.

  (9) Die regionale Autonomie der Nationalitäten

  Alle Nationalitäen sind gleichberechtigt.

  Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten, desgleichen jede Handlung, die die Einheit der Nationalitäten untergräbt oder ihre Spaltung betreibt.

  B. Die Stellung der Bürger im politischen Leben des Staates und ihre Rechte

  (1) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.

  (2) Das aktive und das passive Wahlrecht

  Alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen unabhängig von Nationalität, Rasse, Geschlecht, Beruf, sozialer Herkunft, Religion, Bildungsstand, Vermögenslage und der Dauer ihrer Ansässigkeit das aktive und das passive Wahlrecht.

  Davon ausgenommen sind Personen, denen die politischen Rechte gesetzlich aberkannt sind.

  (3) Die Freiheit des Denkens und der Rede

  Die Bürger genießen die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen.

  (4) Glaubensfreiheit

  Die Bürger genießen Glaubensfreiheit.

  Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson dürfen Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen.

  (5) Die Freiheit der Person der Bürger ist unverletzlich
Kein Bürger darf ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden; Verhaftungen müssen durch ein Organ für öffentliche Sicherheit vorgenommen werden.

  Die Beraubung oder Beschränkung der Freiheit der Person von Bürgern durch rechtswidrige Festnahme oder andere Maßnahmen ist verboten.
Die rechtswidrige Leibesvisitation von Bürgern ist verboten.

  Die persönliche Würde der Bürger und die Wohnungen der Bürger sind unverletzlich.

  (6) Die Freiheit der Korrespondenz
Die Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis der Bürger sind gesetzlich geschützt.

  Keine Organisation oder Einzelperson darf die Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis von Bürgern aus irgendeinem Grund verletzen, abgesehen von solchen Fällen, in denen aufgrund der Bedürfnisse der staatlichen Sicherheit oder zwecks Aufklärung von Straftaten die Organe für öffentliche Sicherheit oder die Organe der Staatsanwaltschaft gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eine Zensur der Korrespondenz vornehmen dürfen.

  (7) Das Recht auf Kritik und Vorschläge

  Die Bürger haben das Recht, gegenüber jedem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern; sie haben das Recht, sich wegen Rechtsüberschreitung oder Pflichtvernachlässigung durch Staatsorgane oder Staatsfunktionäre mit einer Anrufung, Anklage oder Anzeige an das entsprechende Staatsorgan zu wenden.

  (8) Das Recht auf Schadensersatz von seiten des Staates
Personen, die infolge der Verletzung ihrer Bürgerrechte durch Staatsorgane oder Staatsfunktionäre Verluste erleiden, haben das Recht auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

  (9) Das Recht auf Arbeit

  Die Bürger haben sowohl das Recht als auch die Pflicht zu arbeiten.
Durch verschiedene Kanäle schafft der Staat die Bedingungen für Beschäftigung, verstärkt den Arbeitsschutz, verbessert die Arbeitsbedingungen und erhöht auf der Grundlage der Produktionserweiterung das Arbeitsentgelt und vermehrt soziale Vorteile.

  (10) Das Recht auf Sozialleistung

  Die Bürger haben im Alter, in Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit das Recht auf materielle Unterstützung von seiten des Staates und der Gesellschaft.

  Der Staat und die Gesellschaft sichern den Lebensunterhalt von invaliden Armeeangehörigen, gewähren den Familienangehörigen von Märtyrern Beihilfe und behandeln die Familienangehörigen des militärischen Personals mit Vorzug.

  Der Staat und die Gesellschaft treffen Vorkehrungen für die Arbeit, das Leben und die Ausbildung von Blinden, Taubstummen und anderen behinderten Bürgern.

  (11) Das Recht auf Erziehung

  Die Bürger haben das Recht und die Pflicht, eine Erziehung zu erhalten bzw.anzunehmen.

  (12) Die akademische Freiheit und die Freiheit zum künstlerischen Schaffen

  Die Bürger haben die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen kulturellen Betätigungen.

  (13) Gleichberechtigung von Männern und Frauen

  Die Frauen genießen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens sowie des Familienlebens die gleichen Rechte wie die Männer.

  (14) Beide Ehepartner haben die Pflicht zur Familienplanung.

  (15) Die Bürger sind verpflichtet, dem Gesetz entsprechend Steuern zu entrichten.

  (16) Es ist die Ehrenpflicht der Bürger, Militärdienst zu leisten und den Organisationen der Volksmiliz beizutreten.

  2. Die Auslegung und Abänderung der Verfassung sowie die Überwachung ihrer Durchführung

  a. Die Auslegung der Verfassung

  Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses hat das Recht, die Verfassung auszulegen.

  Er legt die Verfassung aus durch die Ausarbeitung von Gesetzen und die Erlassung von Verordnungen und Beschlüssen.

  b. Die Abänderung der Verfassung

  Der Nationale Volkskongreß hat das Recht, die Verfassung abzuändern.

  Abänderungen der Verfassung müssen vom Ständigen Ausschuß des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses vorgeschlagen und durch eine Stimmenmehrheit von mehr als zwei Dritteln aller Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses angenommen werden.

  c. Die Überwachung der Durchführung der Verfassung

  Der Nationale Volkskongreß übt die Funktion und Gewalt aus, die Durchführung der Verfassung zu überwachen. Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses übt die Funktion und Gewalt aus, die Verfassung auszulegen und ihre Durchführung zu überwachen.

  Der Nationale Volkskongreß hat das Recht, die Auslegung der Verfassung durch seinen Ständigen Ausschuß zu ändern oder zu annullieren.

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